Bitte vergessen Sie nicht, am Ende eines jeden Monats einen Monatsbeleg und am Ende des Jahres einen Jahresbeleg zu drucken. Sie können dies entweder selbst machen oder Ihren Steuerberater damit beauftragen.
Damit Ihre Kasse auch stets RKSV-konform arbeitet, muss sie während der Abrechnungen immer online sein oder mindestens alle 48 Stunden mit dem Internet verbunden werden. Sollte Ihre Internetverbindung einmal ausfallen, dann denken Sie bitte daran, Ihre Kasse spätestens 7 Tage nach dem Ausfall wieder mit dem Internet zu verbinden, da alle Rechnungen synchronisiert werden müssen.
In den nachfolgenden Schritten zeigen wir Ihnen, wie Sie monatliche und jährliche Berichte erstellen und exportieren können, um steuerrechtlich konform zu arbeiten.
Um einen Bericht zu erstellen, müssen Sie vorher im Tillhub Dashboard den Abschnitt "Ressourcen - Filialen" aufrufen. Dort setzen Sie dann das Häkchen bei der jeweiligen Filiale, für die ein Bericht erstellt werden muss.
Hinweis: Monatliche Berichte müssen jeweils einmal nach dem letzten Kassenabschluss des Monats erstellt werden und einmal vor Beginn der Abrechnungen im neuen Monat.
Nachdem der Haken gesetzt wurde, klicken Sie auf den Pfeil neben dem "Edit"-Button, um das Drop-down-Menü für die Berichte zu öffnen. Je nach Bedarf wählen Sie nun "Jahresbeleg generieren" oder "Monatsbeleg generieren" aus.
Nachdem Sie nun im Dashboard einen Bericht erstellt haben, müssen Sie diesen noch in der Tillhub App "bestätigen". Dazu öffnen Sie lediglich Ihre App und navigieren in den Einstellungen zum Abschnitt "Fiskaltrust". Hier sind nun die jeweiligen Varianten der Berichte aufgelistet. Klicken Sie auf den von Ihnen erstellten Typ an, um anschließend den Beleg auf dem Display angezeigt zu bekommen.
Den QR-Code können Sie mit der "BMF-App" einscannen um nochmals zu prüfen, ob alles erfolgreich war.
Wichtig:
- Der Jahresbeleg muss bis zum 31.12 des selben Jahres erstellt werden
- Das hier beschriebene Verfahren ist gültig, wenn Sie Ihre Kasse mit fiskaltrust / FinanzOnline verbunden haben.
- Der Jahresbeleg muss spätestens bis zum 12. Februar des Folgejahres überprüft worden sein
- Bei Nicht-Einhaltung drohen bis zu 5000€ Strafe
Weiteres können Sie den folgenden Links entnehmen:
https://www.wko.at/service/steuern/pruefung-jahresbeleg-registrierkasse.html
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