In Zeiten der fortschreitenden Nutzung von digitalen Medien ist die Erstellung einer Übersicht aller steuerlichen Prozesse (Verfahren) eines Unternehmens zwingend erforderlich. Sollte bei einer Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung keine aktuelle Verfahrensdokumentation vorgelegt werden, kann das Finanzamt bei Unklarheiten die Buchhaltung verwerfen und empfindliche Zuschätzungen von Umsatzzahlen veranlassen. Die Zuschätzungen können auch mehrere Jahre rückwirkend vorgenommen werden.
Dies kann zu existenzgefährdenden finanziellen Belastungen führen. Jeder Unternehmer ist selbst für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation verantwortlich.
Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist absolut notwendig und kann bei Fehlern im Falle einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau zu empfindlichen Zuschätzungen der Umsatzzahlen führen. Da die Erstellung einer Verfahrensdokumentation zeitaufwendig und komplex sein kann, könnte unser Kooperationspartner, die OMS-Consulting GmbH, Sie bei der Erstellung unterstützen. Inhalt einer Verfahrensdokumentation sind - neben der technischen Systemdokumentation Ihrer Kasse - u.a.
- eine Dokumentation der Abläufe aller steuerrelevanten Prozesse
- eine Übersicht aller Organisationseinheiten
- eine Hard- und Softwareübersicht
- allgemeine Informationen zum Unternehmen
- Betriebs- und Organisationsanweisungen
Die Mitarbeiter der OMS-Consulting GmbH beraten sie gern und erstellen bei Bedarf eine individuelle Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen: oms-consulting.de
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